coldsnow
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der coldsnow gmbh.

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der coldsnow erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung (Werk) gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote, inklusive Katalogpreise und Katalogangaben, sind freibleibend und unverbindlich. Kann die coldsnow gmbh aus Gründen von höherer Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Fehler des Lieferanten oder anderen Umständen, die coldsnow nicht beeinflussen kann, nicht liefern, ist die coldsnow gmbh berechtigt, den Vertrag entschädigungslos aufzuheben. Art. 191 OR wird wegbedungen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich netto in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge, inklusive der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen verstehen sich 15 Tage netto nach der Lieferung.

Hält der Käufer oder Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, 15 Tage nach Rechnungsstellung, einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Käufers oder Bestellers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 6 % pro Jahr beträgt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung und die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der coldsnow. Der Käufer oder Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die coldsnow gmbh von sich aus einseitig einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister beim zuständigen Amt vornehmen kann.

6. Lieferfrist, Wartezeit

Eine Verspätung bei der Ablieferung gibt dem Käufer oder Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz des direkten oder indirekten Verzugsschadens. Wird das Montagepersonal durch Ursachen, die die coldsnow gmbh nicht zu vertreten hat, in der Ausführung ihrer Arbeiten behindert oder nach Beendigung der Montage zurückgehalten, so gelten die dadurch ausfallenden Stunden als Wartezeit.

7. Prüfung

Der Käufer oder Besteller hat den Kaufgegenstand, beziehungsweise das Werk, innert 8 Tagen zu prüfen und der coldsnow gmbh allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt der Kaufgegenstand, beziehungsweise das Werk, als genehmigt.

Erweist sich der Kaufgegenstand, beziehungsweise das Werk, bei der Ablieferung als nicht vertragskonform, so hat der Käufer oder Besteller der coldsnow gmbh umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben. Jeder weitere Anspruch des Käufers oder Bestellers wegen mangelhaftem Kaufgegenstand, beziehungsweise Werk, insbesondere der Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen. Minderung, Wandelung, Rücktritt und Schadenersatz, inklusive dem aus Mangelfolgeschäden, werden wegbedungen.

8. Garantie

Die Garantiezeit beträgt ab Auslieferung 2 Jahre auf Material und Arbeit.

  • Indirekte oder Folgeschäden sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind ebenfalls Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen, sowie sämtliche durch den Käufer eingebauten Teile.
  • Die Garantie erlischt, wenn vom Käufer Änderungen oder Reparaturen eigenmächtig vorgenommen oder veranlasst werden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der coldsnow gmbh in 8832 Wollerau. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.